Das Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG) sichert Euren Start in die berufliche Zukunft (Erstausbildung) mit einem finanziellen Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden). Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres könnt Ihr diesen beantragen. Euren Antrag könnt Ihr beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung einreichen oder online beantragen. Die Förderung beginnt frühestens mit dem Antragsmonat, auch wenn die Ausbildung schon früher begonnen hat.
Beratung unter
0800 - 22 363 41
BAföG in der Zweitausbildung
Hast Du Deine Erst-ausbildung mit einer Dauer von min. drei Jahren mit einem berufs-qualifizierenden Abschluss abgeschlossen und strebst nun eine zweite Ausbildung an, kannst Du unter gewissen Umständen durch das BAföG gefördert werden. Durch eine Beratung kannst Du die genauen Anforderungen erfahren.
Beratung unter
0800 - 22 363 41
Elternunabhängiges BAföG
Bist Du über 30 Jahre alt, erwerbstätig seit längerer Zeit, der Aufenthaltsort Deiner Eltern ist unbekannt oder bist du Vollwaise, hast Du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf BAföG. Da hier die Rechtslage sehr komplex ist, empfehlen wir Dir eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Beratung unter
0800 - 22 363 41
Bildungskredit
Solltest Du volljährig sein, aber nicht älter als 36 Jahre, kannst du Dich durch einen befristeten, zinsgünstigen Kredit für die letzten 24 Monate der Ausbildung unterstützen lassen. Beantrag werden können monatliche Raten von 100€, 200€ oder 300€ (max. insgesamt 7.200€). Hier spielen das Einkommen und Vermögen von Dir oder Deinen Eltern keine Rolle!